DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Donnerstag, 08.10.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kein Auskunftsanspruch der Presse aus Ländergesetzen gegenüber Bundesbehörden

Die Pressegesetze der Länder sind auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.