Juristisch NEIN – politisch JA
Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren
Nicht leicht machte sich der Stadtrat gestern die Behandlung des Bürgerbegehrens „Sanierung Maximilianstraße“. Trotz einer Ablehnung der Zulässigkeit aus juristischen Gründen machte er sich per Beschluss dessen sachliche Inhalte weitgehend zu eigen.